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Logistik

National- und Ständerat einigen sich bei Gütermetro

National- und Ständerat einigen sich bei Gütermetro
Bild: CST

Die gesetzliche Grundlage für die Gütermetro ist in trockenen Tüchern. National- und Ständerat haben alle bestehenden Differenzen ausgeräumt. Als nächstes kann nun das Verfahren für die Baubewilligung eingeleitet werden.

In der Schweiz sollen Güter künftig nicht nur auf Strassen oder Bahnlinien, sondern auch unterirdisch durch das Land transportiert werden können. Ein entsprechendes Projekt von Cargo Sous terrain (CST) sieht ein Netz von Tunneln zwischen den wichtigen Logistikzentren im Mittelland vor, in denen die Güter rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Die Güter werden an den Zugangsstellen automatisch eingespeist und wieder entnommen und dann in die Feinverteilung übergeben.

Bei der Ausarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage hatten National- und Ständerat einige Differenzen ausräumen müssen. Dabei sei am 30. November die letzte Hürde genommen worden, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung.

Konkret hatte der Nationalrat auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen verzichtet. Nach Ansicht der Mehrheit der grossen Kammer ist dieser bereits durch das Enteignungsgesetz gegeben.

Bereits Ende September hatten sich die beiden Kammern in der Frage der Preisstreitigkeiten geeinigt. Hier soll die Kommission für den Eisenbahnverkehr für die diskriminierungsfreie Berechnung des Preises zuständig sein.

Plangenehmigungsverfahren

Darüber hinaus spricht das Gesetz allen Kunden das Recht auf gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten zu. Zudem muss sichergestellt werden, dass sich die Mehrheit an den Anlagen in Schweizer Händen befindet. Eine Beteiligung des Bundes an den Kosten ist nicht vorgesehen.

Für die nun anstehende Baubewilligung muss zunächst ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Das zugrundeliegende Verfahren ist im Eisenbahngesetz definiert.

Trägerin von Cargo sous terrain ist die CST AG mit Sitz in Basel. Mit an Bord sind über 80 Unternehmen, darunter die Mobiliar, die SBB, die Migros, Coop und IWB. Für die Feinverteilung in den Städten arbeitet CST zudem mit einer Reihe von Logistikunternehmen zusammen.