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Bundesrat arbeitet Gesetz für Cargo sous terrain aus

Bundesrat arbeitet Gesetz für Cargo sous terrain aus
Das unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain in einer Visualisierung.
Bild: CST

Das Jahrhundert-Projekt eines unterirdischen Gütertransport-Systems in der Schweiz - Cargo sous terrain - ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Der Bundesrat lässt nun bis im Herbst dieses Jahres ein Gesetz dafür ausarbeiten.

Im Rahmen des Projekt Cargo sous terrain soll ein Teil des Gütertransports in der Schweiz in den Untergrund verlegt werden. Damit die Gütermetro realisiert werden kann, braucht es ein neues Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport. In der Vernehmlassung hatte sich die Mehrheit der Stellungnehmenden für so ein Gesetz ausgesprochen.

Nun beauftragt der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine Botschaft dafür zu erarbeiten. Diese Botschaft soll bis im Herbst 2020 dem Parlament vorgelegt werden. Zu den Eckpunkten gehört, dass der Bund weder den Bau noch den Betrieb einer Transportanlage unterstützt. Ausserdem muss die Aktienmehrheit in Schweizer Besitz bleiben.

Meilenstein

Das Gesetz wird sich auf alle künftigen unterirdischen Gütertransportbahnen beziehen. Allerdings ist bis jetzt nur Cargo sous terrain in Planung. Für dieses Projekt bildet die Schaffung des Gesetzes einen wichtigen Meilenstein.

Hinter Cargo sous terrain steht die Firma CST AG. Zu deren Aktionären gehören unter anderem die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die Schweizerische Post, Swisscom sowie die beiden Detailhändler Migros und Coop, verschiedene Logistikunternehmen, Versicherungen und Energieunternehmen. Die grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar-Versicherung.

Ziel der CST AG ist es, ein Netz von Tunneln zwischen den wichtigen Logistikzentren im Mittelland zu bauen, in denen die Güter rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Die Güter werden an den Zugangsstellen automatisch eingespeist und wieder entnommen und dann in die Feinverteilung übergeben.

Wenn das Gesetz rechtskräftig wird, beabsichtigt die CST AG, sich zunächst auf den ersten Tunnel von Härkingen-Niederbipp nach Zürich zu konzentrieren. Die Eröffnung des privat finanzierten, unterirdischen Gütertransport-Systems ist für 2031 geplant.

www.admin.ch
www.cst.ch