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Logistik

Bewilligung für Gütermetro ist rechtskräftig

Bild. Caro sous terrain

Die Referendumsfrist für das im Dezember 2021 beschlossene Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport ist ungenutzt verstrichen. Das Gesetz tritt damit zum 1. August dieses Jahres in Kraft.

Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport verabschiedet. Da die anschliessende Referendumsfrist ungenutzt verstrichen sei, werde die rechtliche Grundlage für das Güterverkehrsprojekt Cargo sous terrain zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung

Hinter Cargo sous terrain steht die Basler CST AG, zu deren Aktionären eine Reihe von grossen Schweizer Unternehmen gehört. Ziel der CST AG ist es, ein Netz von Tunneln zwischen den wichtigen Logistikzentren im Mittelland und der Nordwestschweiz zu bauen, in denen Güter rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Die Güter werden an den Zugangsstellen automatisch eingespeist und entnommen. Anschliessend werden sie an die Feinverteilung übergeben. 

An seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat auch die Anhänge der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Geoinformation im Zusammenhang mit der Gütermetro angepasst. Dies sei erforderlich gewesen, weil die unterirdische Gütermetro als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen werde, erläutert der Bundesrat. Die Änderungen regeln die Koordination der raumplanerischen Interessen von CST, Kantonen und Bund.