Die von Bund und den Kantonen getroffenen Corona-Massnahmen könnten zu Engpässen in der Logistik führen, wie aus einer Medienmitteilung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung hervorgeht. Diese betreffen auch Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs. Um solche Engpässe zu verhindern, hat der Bund nun mehrere Massnahmen beschlossen.
Vom 18. Dezember bis zum 4. Januar werden das Sonntags- und Nachtfahrverbot aufgehoben. Weiter darf das ursprüngliche Gesamtgewicht für Lastwagen ausgenutzt werden. Ausserdem können die Einsatzmöglichkeiten von Chauffeuren flexibilisiert werden.
Um von den Massnahmen Gebrauch machen zu können, brauchen Unternehmen zusätzlich zu der vom Bundesamt für Strassen (Astra) erlassenen Verfügung auch eine Bestätigung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung. Eine solche kann über die Internetseite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung beantragt werden.