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Logistik

Bundesrat ebnet Weg für Güter-Metro

Bild: Cargo sous terrain

Der Bundesrat hat ein Gesetz für den unterirdischen Gütertransport ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt Cargo sous terrain, das einen Teil des Gütertransports in der Schweiz in den Untergrund verlegen will.

Der Bundesrat hat dem Parlament ein neues Gesetz für unterirdische Gütertransportanlagen unterbreitet, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Dieses soll Voraussetzungen regeln, unter denen das Projekt Cargo sous terrain bewilligt werden kann.

Hinter Cargo sous terrain steht die Basler CST AG, zu deren Aktionären eine Reihe von grossen Schweizer Unternehmen gehört. Ziel der CST AG ist es, ein Netz von Tunneln zwischen den wichtigen Logistikzentren im Mittelland zu bauen, in denen Güter rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Die Güter werden an den Zugangsstellen automatisch eingespeist und entnommen. Anschliessend werden sie an die Feinverteilung übergeben.

Zu den Eckpunkten des Bundes gehört, dass der Bund sich weder am Bau noch dem Betrieb einer Transportanlage beteiligen wird. Ausserdem muss die Aktienmehrheit in Schweizer Hand bleiben. Die Betreiber unterstehen weiter dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Zudem müssen sie ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Das Bewilligungsverfahren lehnt sich den Angaben zufolge weitgehend an das Eisenbahngesetz an. Dabei wird die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen.

Nach der Einschätzung des Bundesrats werden in erster Linie die Logistik- und die Baubranche von der Gütermetro profitieren. Zwar sei der volkswirtschaftliche Nutzen für die öffentliche Hand und die Allgemeinheit geringer. Es dürften aber alle von der Entlastung der Strassen und den CO2-Einsparungen profitieren.

Die CST AG begrüsst in einer Stellungnahme den Fortschritt beim neuen Gesetz. In einigen Punkten sieht sie jedoch noch Präzisierungsbedarf, so etwa bei der Koordination mit der kantonalen Richtplanung. Laut der CST AG müssten die Korridore für die unterirdische Linienführung und die Räume für mögliche Hub-Standorte präziser im Sachplan des Bundes definiert werden. Dafür sei es wiederum nötig, dass Sachplan- und Richtplanverfahren „so weit wie möglich parallel und nicht hintereinander“ geführt werden. Dies würde ein effizienteres Verfahren ermöglichen.

Weiter gibt die CST AG bekannt, dass sie mit den Vaudoise Versicherungen eine neue Investorin an Bord geholt hat. Sie stellt Mittel für die Baubewilligungsphase bereit, die gleich nach dem Inkrafrafttreten des Gesetzes beginnen soll.