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Logistik

Bundesrat verabschiedet ersten Teil des Sachplans für Gütermetro

Bundesrat verabschiedet ersten Teil des Sachplans für Gütermetro
Querschnitt einer Tunnelröhre.
Bild: CST

Der Bundesrat hat den ersten Teil des Sachplans für die unterirdische Gütermetro Cargo sous terrain (CST) genehmigt. Dieser legt unter anderem die Linienführung zwischen Härkingen und Zürich fest. Die Cargo sous terrain AG sieht darin einen Meilenstein für die Umsetzung.

Das unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain (CST) hat die nächste planerische Stufe erreicht. Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung am 25. Juni den ersten Teil des Sachplans genehmigt. Dieser beruht auf dem Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport von 2022. In den Sachplan sind auch die Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden eingeflossen.

Der Sachplan befasst sich in seinem Konzeptteil mit den Grundsätzen der Planung für den unterirdischen Gütertransport. Die vier Objektblätter zeigen die Auswirkungen der Umsetzung auf. Sie legen die Linienführung zwischen Härkingen und Zürich und die Perimeter der Verteilzentren fest.

Die private Cargo sous terrain AG, welche die Gütermetro vorantreibt, begrüsst die Entscheidung des Bundesrates in einer Mitteilung als „wichtigen Meilenstein für die Realisierung der Logistik-Lösung CST“. Sie schaffe mehr Planungssicherheit. Es brauche nun aber weitere Abklärungen, um etwa die Standorte für die Verteilzentren, die Tunnelführung und die nötigen Gewässerschutzmassnahmen festzulegen. Der Bundesrat hat zudem die CST aufgefordert, die eigenen Projektannahmen von unabhängiger Seite nochmals verifizieren zu lassen.