Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, zwei Gesetze so anzupassen, dass im grenzüberschreitenden Gütertransport auf der Strasse der faire Wettbewerb gewahrt wird. Mit seiner Gesetzesvorlage geht der Bundesrat einer Medienmitteilung zufolge in die gleiche Richtung wie die EU mit ihrem 2020 verabschiedeten Mobilitätspaket.
In seiner Sitzung vom 17. Mai wurde eine Vorlage verabschiedet, wonach im grenzüberschreitenden Verkehr neu auch Unternehmen lizenzpflichtig werden, die für den gewerbsmässigen Güterverkehr Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einsetzen. Bislang brauchen sie diese Lizenz nur, wenn sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzen.
Wie es in der Mitteilung heisst, würden mit der neuen Regelung für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen. Sie stelle sicher, dass im Strassentransport nur Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind. Nicht gewerbsmässige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind weiterhin von der Lizenzpflicht ausgenommen.
Ausserdem will der Bundesrat gegen Briefkastenfirmen vorgehen, mittels derer ausländische Transportunternehmen das Kabotageverbot umgehen und aus niedrigeren Sozialstandards für das Fahrpersonal Profit schlagen wollen. Ein besserer Informationsfluss zwischen den EU-Behörden und der Schweiz soll entsprechende Kontrollen effizienter machen.
Das Entsendegesetz wird hingegen nicht modifiziert. Der Bundesrat verzichtet den Angaben zufolge aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der Rückmeldungen der EU zur schweizerischen Umsetzung darauf, die Vorlage weiterzuverfolgen.