Die verbindlichen Standards sollen für Angestellte der ganzen Schweizer Zustellbranche gelten inklusive Subunternehmer. Die künftigen Sozialpartner sind sich einig, dass der neue «GAV Zustellung» für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, könnten bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende in der Schweiz von fairen Anstellungsbedingungen und verbindlichen Mindestlöhnen profitieren.
Die Arbeitnehmenden von Logistikunternehmen leisten einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Tagtäglich versorgen sie Privathaushalte und Unternehmen mit Lieferungen aller Art. Durchgängige Regelungen zur Anstellung von Mitarbeitenden, die diese anspruchsvolle Zustellungsarbeit erbringen, gab es bislang nicht.
Mindeststandards
Ende 2021 starteten deshalb die Gewerkschaft Syndicom und der Personalverband transfair gemeinsam mit dem Verband Zustellung Schweiz, welcher die grössten Arbeitgeber sowie mehrere Arbeitgeberverbände umfasst, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ziel war es, Mindeststandards für alle Arbeitnehmenden in der Zustellbranche zu garantieren. Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht: Am 1. Juni 2023 haben die Partner die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Bis anhin gibt es gewisse Mindestvorgaben für Dienstleistungen im Sinne des Postgesetzes. Dabei geht es um Mitarbeitende, die adressierte Briefe, Zeitungen, Zeitschriften sowie Pakete bis zu 30 Kilogramm annehmen, sortieren und zustellen. Diese Bestimmungen decken jedoch nicht den ganzen Arbeitsmarkt der Zustellung ab. Der neue GAV soll für die gesamte Branche der Zustellung gelten, also auch für Mitarbeitende von Subunternehmen sowie für Angestellte, die unadressierte Werbung und Gratiszeitungen vertragen.
Ziel: GAV für gesamte Schweizer Zustellbranche
Das Verhandlungsergebnis gilt unter dem Vorbehalt, dass die Gremien aller Verhandlungspartner dem Vertragswerk zustimmen. Diese Ratifizierung findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Nach der Ratifizierung beantworten die Vertragspartner Fragen zu den konkreten Inhalten des GAV.
In einem nächsten Schritt werden die Partner beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Dies würde bedeuten, dass sämtliche Betriebe im Bereich der Zustellung dem GAV unterstünden. Sofern der Bundesrat der Allgemeinverbindlichkeit zustimmt, tritt der GAV in Kraft. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, hängt davon ab, wie schnell diese Prozesse fortschreiten.
Branche mit vielen Herausforderungen
Insgesamt könnten in der Schweiz bald zwischen 35'000 und 40'000 Arbeitnehmende von Standards wie zum Beispiel von verbindlichen Mindestlöhnen profitieren, die im allgemeinverbindlichen «GAV Zustellung» geregelt sind. Der GAV ist eine wichtige Errungenschaft in einer Branche, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist. Umso wichtiger sind faire Regelungen für die Arbeitnehmenden, die tagtäglich eine grosse Leistung erbringen.
Die Verhandlungsparteien sind sich einig, dass das anspruchsvolle Marktumfeld keine negativen Folgen für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden haben soll. Auf der Arbeitgeberseite verhandelten die Firmen Post, DHL, DPD, Planzer KEP und Quickpac/Quickmail sowie der Verband KEP+Mail, der Kurierverband, der Verband Swissmessengerlogistic und der Verband Zeitungs- und Werbezusteller. Sie alle sind im Verband Zustellung Schweiz organisiert. Die Gewerkschaft Syndicom und der Personalverband Transfair haben die Arbeitnehmerseite vertreten.